Aufenthalt in Paraguay – aus Deutschland
Deutsche Gründlichkeit und paraguayische Gelassenheit sind ein überraschend gutes Team – solange die Papiere aus Deutschland korrekt vorbereitet sind. Die paraguayische Seite haben wir dir im allgemeinen Überblick erklärt; hier geht es um die deutsche Hälfte: welches Amt was ausstellt, wer die Apostille setzt und wie du dich sauber abmeldest, ohne deinen deutschen Pass abzugeben.
Führungszeugnis mit Apostille
Für Paraguay brauchst du ein Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde im Ausland". Ausgestellt wird es vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn – beantragen kannst du es über dein Bürger-/Einwohnermeldeamt oder online. Wichtig: Beantrag es gleich mit Apostille. Das BfJ überbeglaubigt das Zeugnis, die eigentliche Apostille setzt anschließend das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA). Rechne mit ein paar Wochen – ein Antrag am Tag vor dem Abflug ist erfahrungsgemäß sportlich.
Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden
Personenstandsurkunden bekommst du beim Standesamt (am besten als aktuelle, internationale Ausfertigung). Die Apostille darauf setzt – anders als beim Führungszeugnis – eine Stelle im jeweiligen Bundesland, meist das Regierungspräsidium bzw. der Präsident des Landgerichts. Welche genau, hängt vom Bundesland ab; ein kurzer Anruf beim Standesamt spart dir hier Irrwege.
Übersetzung
Die spanische Fassung entsteht üblicherweise erst vor Ort – ein in Paraguay vereidigter traductor público erledigt das. In Deutschland brauchst du also keinen Übersetzer zu suchen, ein Punkt weniger auf der Liste.
Abmeldung – und der Pass bleibt deiner
Wenn du dauerhaft gehst, meldest du dich beim Einwohnermeldeamt/Bürgeramt ins Ausland ab. Die Abmeldebestätigung ist später Gold wert – etwa für den zollbegünstigten Umzug deines Hausrats. Ganz wichtig: Die Wohnsitzverlagerung nach Paraguay ist keine Ausbürgerung. Deine deutsche Staatsbürgerschaft behältst du; Paraguay verlangt für die Residencia keinen Verzicht.
Krankenversicherung, Rente, Steuern
Kurz und mit dem nötigen Ernst: Die gesetzliche Krankenversicherung endet üblicherweise mit dem Wegzug – eine internationale Auslandskrankenversicherung gehört auf die Liste. Deine Rente der Deutschen Rentenversicherung wird dir auch in Paraguay weiter überwiesen (Details und mögliche Abzüge klärst du mit der DRV). Und wenn du Unternehmensanteile hältst, solltest du das Stichwort Wegzugsbesteuerung kennen. All das ist kein Steuer- oder Rechtsrat – bitte fachlich prüfen lassen.
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