Aufenthalt in Paraguay – aus der Schweiz

Schweizer Präzision trifft in Paraguay auf eine Uhr, die etwas gemächlicher tickt – ein Kulturschock, den die meisten erstaunlich schnell zu schätzen lernen. Den Ablauf auf paraguayischer Seite findest du im Überblick. Hier klären wir die eidgenössische Seite: Strafregisterauszug, Apostille, Abmeldung bei der Gemeinde – und den kleinen, aber wichtigen Schritt zur Auslandschweizerin bzw. zum Auslandschweizer.

Hinweis: Freundschaftlicher Rat, keine Rechts- oder Steuerberatung. Zuständigkeiten (Kanton vs. Bund) und Gebühren ändern sich – bestätige die Details bei der ausstellenden Stelle bzw. der paraguayischen Botschaft in Bern. Stand: Juli 2026.

Strafregisterauszug mit Apostille

Du brauchst einen Strafregisterauszug (Privatauszug). Den bestellst du bequem online oder über die Post; geführt wird das Register vom Bundesamt für Justiz. Der Auszug kostet 17 Franken; für die Verwendung im Ausland kommt eine Beglaubigung für rund 20 Franken dazu – gib beim Bestellen gleich an, dass du sie für eine ausländische Behörde brauchst. Die Apostille setzt anschließend die kantonale Staatskanzlei bzw. die Bundeskanzlei in Bern.

Zivilstandsurkunden

Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunden bekommst du beim Zivilstandsamt. Auch diese Dokumente gehen den Weg über die Apostillen-Stelle deines Kantons, bevor sie in Asunción etwas gelten.

Übersetzung ins Spanische

Die Übertragung ins Spanische ist Sache eines in Paraguay zugelassenen traductor público – gleich, ob dein Dokument auf Deutsch, Französisch oder Italienisch ausgestellt ist. Gemacht wird das nach der Ankunft.

Abmeldung und Auslandschweizer-Anmeldung

Wenn du die Schweiz dauerhaft verlässt, meldest du dich bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde ab – meist persönlich. Die Abmeldebestätigung brauchst du später unter anderem für die zollfreie Einfuhr deines Übersiedlungsguts, heb sie also gut auf. Danach folgt ein Schritt, den man gern vergisst: die Anmeldung bei der zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft/Konsulat) innerhalb von 90 Tagen. Das ist kostenlos und macht dich offiziell zur Auslandschweizerin bzw. zum Auslandschweizer – mit allen praktischen Vorteilen. Und ja: All das ist eine Wohnsitzfrage. Deinen roten Pass behältst du.

Kranken­versicherung, AHV, Steuern

Kurz und ernst gemeint: Die obligatorische Grundversicherung fällt mit dem Wegzug in aller Regel weg – nimm rechtzeitig eine internationale Kranken­versicherung dazu. Deine AHV-Rente erhältst du auch in Paraguay (Details bei der Ausgleichskasse klären). Steuerlich entscheidet der Einzelfall samt Wegzug und Quellensteuer­fragen. Nichts davon ist Steuer- oder Rechtsberatung – bitte fachkundig prüfen lassen.

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